Mundt, Die Sorge für die Person des Kindes.

Mundt, Die Sorge für die Person des Kindes.

Jura, Rechtswesen. – Mundt, Friedrich. Die Sorge für die Person des Kindes. Nach dem Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches. EA Greifswald, Julius Abel, 1919. 22,5x15,5 cm. 71 S. Broschüre mit Papierrücken. Deckblätter stärker gilbfleckig. Kleine Fehlstelle des Papierrückens unten. Innen leicht gebräunt, erste und letzte Seite leicht gilbfleckig, sonst innen sauberer, guter Zustand.

Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald. Vorgelegt von Friedrich Mundt.
Inhalt:
Die geschichtliche Entwicklung d. Begriffs der elterlichen Gewalt. Die Dauer der Sorge für die Person des Kindes. Inhalt des Sorgerechts. Die Eltern als Inhaber des Sorgerechts. Die Ausübung der Personensorge durch Dritte. Einschreiten des Vormundschaftsgerichts auf Grund des § 1666 Abs. 1 BGB. Das Recht der Eltern, mit dem Kinde persönlich zu verkehren. Die Sorge für die Person des Kindes aus einer nichtigen Ehe, des unehelichen legitimierten und adoptierten Kindes.

Unser Preis: EUR 28,--